Energieausweis: Pflicht bei jeder Neuvermietung
Wer eine Wohnung oder ein Haus neu vermietet, kommt um den Energieausweis nicht herum. Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) schreibt in den Paragraphen 80 bis 88 genau vor, was Vermieter tun müssen:
- Bei Neuvermietung: Energieausweis spätestens bei der Besichtigung unaufgefordert vorlegen
- In Immobilienanzeigen: Ausweisart, Endenergiebedarf, Energieträger, Baujahr und Energieeffizienzklasse nennen
- Bei Vertragsabschluss: Kopie des Ausweises dem Mieter übergeben
Wer das ignoriert, riskiert Bußgelder bis zu 10.000 Euro je Verstoß.
Was ist neu ab 2026?
Die EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) sieht die neue Effizienzskala eigentlich ab dem 29. Mai 2026 vor. Deutschland hat diese Frist jedoch verpasst: Das nötige Umsetzungsgesetz (Gebäude-Modernisierungsgesetz, GModG) wurde erst am 13.05.2026 vom Kabinett beschlossen und befindet sich noch im parlamentarischen Verfahren; das Inkrafttreten ist aktuell für November 2026 geplant (Stand: August 2026). Bis dahin gelten die bisherigen Regeln unverändert weiter. Die wichtigsten geplanten Änderungen ab Inkrafttreten:
- Neue Effizienzskala: Statt A+ bis H eine EU-weite Skala von A bis G
- Mehr Informationen im Ausweis: CO2-Werte, konkrete Sanierungsempfehlungen
- Möglicherweise auch bei Mietvertragsverlängerungen ein aktueller Energieausweis nötig (Details noch in Klärung)
Alte Ausweise behalten ihre Gültigkeit (max. 10 Jahre ab Ausstellungsdatum). Wer 2016 einen Ausweis erhalten hat, muss 2026 einen neuen erstellen lassen.
Welcher Energieausweis ist der richtige?
Es gibt zwei Typen:
- Verbrauchsausweis: Basiert auf dem tatsächlichen Energieverbrauch der letzten drei Jahre. Günstiger, aber weniger aussagekräftig. Zulässig für Gebäude mit 5 oder mehr Wohneinheiten oder Neubauten ab 1977.
- Bedarfsausweis: Basiert auf einer technischen Gebäudeanalyse. Teurer, aber objektiver. Pflicht bei Gebäuden mit weniger als 5 Wohneinheiten, Baujahr vor 1977 und unsaniertem Zustand.
Was kostet ein Energieausweis 2026?
- Verbrauchsausweis: 50 bis 150 Euro
- Bedarfsausweis: 300 bis 500 Euro (aufwändigere Erstellung)
Wichtig: Energieausweise dürfen nur von qualifizierten Fachleuten ausgestellt werden – Architekten, Ingenieuren, Handwerksmeistern oder staatlich geprüften Energieberatern. Online-Ausweise ohne Vor-Ort-Begehung sind für den Bedarfsausweis nicht zulässig.
Was bedeutet Energieklasse F oder G für Vermieter?
Vermieter von Gebäuden mit schlechter Energieklasse tragen ab 2026 einen größeren Anteil der CO2-Kosten selbst. Bei Klasse F oder G können das 50 bis 95 % des CO2-Kostenanteils sein.
Dazu kommen langfristige Perspektiven: Ab 2030 sollen laut EU-Gebäuderichtlinie nur noch Immobilien vermietet werden dürfen, die mindestens Energieklasse E erreichen. Eine energetische Sanierung jetzt zu planen schützt vor Wertverlust und steigendem Kostendruck.
Energieausweis und Sanierungsplanung verbinden
Ein Bedarfsausweis zeigt nicht nur den Ist-Zustand – er ist auch der erste Schritt zu einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP). Wer die Beratung mit einem iSFP kombiniert, bekommt 50 % der Beratungskosten vom BAFA gefördert (max. 650 Euro für Ein- und Zweifamilienhäuser) und sichert sich gleichzeitig höhere Fördersätze bei der Umsetzung von Sanierungsmaßnahmen.
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