Wer ein Haus oder eine Wohnung besitzt und die Energiekosten senken möchte, bekommt vom Staat kräftige Unterstützung – auch schon für die Beratung. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert professionelle Energieberatung im Jahr 2026 mit bis zu 650 Euro. In diesem Artikel erfahren Sie alles, was Sie über Antragsstellung, Voraussetzungen und maximale Förderausschöpfung wissen müssen.
Auf einen Blick: BAFA-Förderung 2026
Was fördert das BAFA genau?
Das BAFA fördert im Rahmen der „Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude“ (BEW) die Erstellung eines Individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) sowie Basisberatungen durch einen zugelassenen Energie-Effizienz-Experten.
Gefördert werden ausschließlich Beratungsleistungen von Energieberatern, die in der Expertenliste der dena (Energieeffizienz-Experten, kurz EEE) unter energie-effizienz-experten.de gelistet sind. Diese Pflicht gilt seit 01.01.2024. Hasan Sahin von Vitus Energieberatung ist offiziell als EEE eingetragen und darf förderfähige Energieberatungen nach EBW-Richtlinie durchführen.
Wichtig: Die BAFA-Förderung bezieht sich auf die Energieberatung selbst – nicht auf die Sanierungsmaßnahmen. Für Sanierungsmaßnahmen (z. B. Wärmepumpe, Dämmung) gibt es die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) als separate Förderung.
Förderhöhe 2026 im Detail
| Gebäudetyp | Förderfähige Kosten (max.) | Förderquote | Maximale Förderung |
|---|---|---|---|
| Einfamilienhaus / Zweifamilienhaus (1–2 WE) | max. 1.300 € | 50 % | 650 € |
| Wohngebäude ab 3 WE (MFH, WEG) | max. 1.700 € | 50 % | 850 € |
| WEG-Bonus (Präsentation auf Eigentümerversammlung) | bis 250 € | 100 % | +250 € |
* Angaben gemäß BAFA-Richtlinie Stand 2026. Änderungen vorbehalten. Aktuelle Informationen: www.bafa.de
Wer ist antragsberechtigt?
Folgende Eigentümer können die Förderung beantragen:
- Privatpersonen als Eigentümer von Wohngebäuden
- Unternehmen mit im Eigenbestand gehaltenen Wohngebäuden
- Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) – mit zusätzlichem WEG-Bonus
- Gemeinnützige Organisationen mit Wohngebäuden
Das Gebäude muss:
- Mindestens 5 Jahre alt sein (Bezugsfertigkeit)
- Überwiegend zu Wohnzwecken genutzt werden (mind. 50 % Wohnfläche)
- In Deutschland liegen
⚠ Nicht förderfähig: Neubauten, Gebäude im Bau oder Gebäude, für die ein Abriss geplant ist. Auch rein gewerblich genutzte Gebäude sind ausgeschlossen.
So kommen Sie in 6 Schritten zu Ihrer Förderung
Energieberater auswählen
Wählen Sie einen zugelassenen Energie-Effizienz-Experten aus der dena-Expertenliste. Vitus Energieberatung ist offiziell gelistet.
BAFA-Konto erstellen
Registrieren Sie sich im BAFA-Förderportal unter www.bafa.de. In der Regel übernehmen wir diesen Schritt für Sie.
Antrag einreichen (VOR Beratungsbeginn)
Der Antrag muss zwingend vor Beginn der Beratungsleistung eingereicht werden. Mit dem Antrag wird das Datum des Beratungsbeginns festgelegt.
Zuwendungsbescheid abwarten
Das BAFA prüft Ihren Antrag und sendet einen Zuwendungsbescheid (Bewilligungsbescheid). Erst danach darf die Beratung beginnen.
Energieberatung durchführen lassen
Vor-Ort-Begehung und Erstellung des iSFP durch Hasan Sahin. Dauer: 1 Begehungstermin + 2–4 Wochen Erstellung.
Verwendungsnachweis einreichen
Nach Abschluss der Beratung reichen wir gemeinsam den Verwendungsnachweis ein. Das BAFA zahlt die Förderung direkt auf Ihr Konto.
Warum lohnt sich die BAFA-Förderung besonders mit iSFP-Bonus?
Der iSFP ist nicht nur eine einmalige Förderung. Er ermöglicht Ihnen den iSFP-Bonus: Für jede Einzelmaßnahme (Dämmung, Heizung, Fenster usw.) die Sie im Rahmen des BEG umsetzen, erhalten Sie 5 % zusätzliche Förderung, solange der iSFP gültig ist.
Rechenbeispiel:
- Wärmepumpe: 25.000 € Investition → BEG-Förderung 30 % = 7.500 € → mit iSFP-Bonus 35 % = 8.750 €
- Dachdämmung: 18.000 € → BEG 15 % = 2.700 € → mit iSFP-Bonus 20 % = 3.600 €
- Fenster: 12.000 € → BEG 15 % = 1.800 € → mit iSFP-Bonus 20 % = 2.400 €
Allein diese drei Maßnahmen bringen durch den iSFP-Bonus 2.750 € mehr Förderung – das Vielfache der Kosten des iSFP selbst.
Häufige Fehler bei der BAFA-Antragstellung
- Antrag nach Beratungsbeginn: Rückwirkende Förderung ist nicht möglich. Immer zuerst Antrag, dann Beratung.
- Falscher Energieberater: Nur offiziell gelistete Energie-Effizienz-Experten erstellen förderfähige iSFP-Berichte.
- Zu knappe Fristen: Der Verwendungsnachweis muss innerhalb von 12 Monaten nach Bewilligung eingereicht werden.
- Keine vollständige Dokumentation: Alle Belege, Rechnungen und der iSFP müssen vollständig eingereicht werden.
Unser Service: Bei Vitus Energieberatung übernehmen wir die komplette Antragstellung für Sie – vom BAFA-Konto bis zur Auszahlung. Sie müssen sich um nichts kümmern.
Häufige Fragen zur BAFA-Förderung
Alle Eigentümer bestehender Wohngebäude in Deutschland: Privatpersonen, Unternehmen, WEG und gemeinnützige Organisationen. Das Gebäude muss mindestens 5 Jahre alt und überwiegend zu Wohnzwecken genutzt werden.
Ja. Auch Vermieter sind antragsberechtigt, solange das Gebäude überwiegend zu Wohnzwecken genutzt wird. Die Förderung gilt für alle Eigentümer, unabhängig davon, ob sie selbst im Gebäude wohnen.
Zwingend vor Beginn der Beratungsleistung. Eine rückwirkende Förderung ist ausgeschlossen. Wir stellen den Antrag für Sie, bevor wir die Begehung durchführen.
Der Zuwendungsbescheid kommt in der Regel innerhalb von 2–4 Wochen nach Antragseingang. Erst nach Erhalt des Bescheids darf die Beratung beginnen.
Die BAFA-Förderung für die Energieberatung lässt sich nicht mit KfW-Mitteln für dieselbe Beratungsleistung kombinieren. Die anschließenden Sanierungsmaßnahmen können jedoch über BEG (KfW oder BAFA) gefördert werden – parallel zur Beratungsförderung.
Nach erfolgreichem Abschluss der Beratung und Einreichung des Verwendungsnachweises. Die Auszahlung erfolgt in der Regel innerhalb von 4–8 Wochen direkt auf Ihr Bankkonto.
Wir übernehmen Ihre BAFA-Antragstellung komplett
Profitieren Sie von bis zu 650 € BAFA-Förderung – wir kümmern uns um den gesamten Papierkram für Sie.
Jetzt Beratung anfragenDirekt anrufen: 02166-638 46 86 | Mo–Fr 09:00–18:00 Uhr
