Was fördert das BAFA genau?

Das BAFA fördert im Rahmen der „Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude“ (BEW) die Erstellung eines Individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) sowie Basisberatungen durch einen zugelassenen Energie-Effizienz-Experten.

Gefördert werden ausschließlich Beratungsleistungen von Energieberatern, die in der Expertenliste der dena (Energieeffizienz-Experten, kurz EEE) unter energie-effizienz-experten.de gelistet sind. Diese Pflicht gilt seit 01.01.2024. Hasan Sahin von Vitus Energieberatung ist offiziell als EEE eingetragen und darf förderfähige Energieberatungen nach EBW-Richtlinie durchführen.

Wichtig: Die BAFA-Förderung bezieht sich auf die Energieberatung selbst – nicht auf die Sanierungsmaßnahmen. Für Sanierungsmaßnahmen (z. B. Wärmepumpe, Dämmung) gibt es die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) als separate Förderung.

Förderhöhe 2026 im Detail

Gebäudetyp Förderfähige Kosten (max.) Förderquote Maximale Förderung
Einfamilienhaus / Zweifamilienhaus (1–2 WE) max. 1.300 € 50 % 650 €
Wohngebäude ab 3 WE (MFH, WEG) max. 1.700 € 50 % 850 €
WEG-Bonus (Präsentation auf Eigentümerversammlung) bis 250 € 100 % +250 €

* Angaben gemäß BAFA-Richtlinie Stand 2026. Änderungen vorbehalten. Aktuelle Informationen: www.bafa.de

Wer ist antragsberechtigt?

Folgende Eigentümer können die Förderung beantragen:

  • Privatpersonen als Eigentümer von Wohngebäuden
  • Unternehmen mit im Eigenbestand gehaltenen Wohngebäuden
  • Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) – mit zusätzlichem WEG-Bonus
  • Gemeinnützige Organisationen mit Wohngebäuden

Das Gebäude muss:

  • Mindestens 5 Jahre alt sein (Bezugsfertigkeit)
  • Überwiegend zu Wohnzwecken genutzt werden (mind. 50 % Wohnfläche)
  • In Deutschland liegen

⚠ Nicht förderfähig: Neubauten, Gebäude im Bau oder Gebäude, für die ein Abriss geplant ist. Auch rein gewerblich genutzte Gebäude sind ausgeschlossen.

So kommen Sie in 6 Schritten zu Ihrer Förderung

1

Energieberater auswählen

Wählen Sie einen zugelassenen Energie-Effizienz-Experten aus der dena-Expertenliste. Vitus Energieberatung ist offiziell gelistet.

2

BAFA-Konto erstellen

Registrieren Sie sich im BAFA-Förderportal unter www.bafa.de. In der Regel übernehmen wir diesen Schritt für Sie.

3

Antrag einreichen (VOR Beratungsbeginn)

Der Antrag muss zwingend vor Beginn der Beratungsleistung eingereicht werden. Mit dem Antrag wird das Datum des Beratungsbeginns festgelegt.

4

Zuwendungsbescheid abwarten

Das BAFA prüft Ihren Antrag und sendet einen Zuwendungsbescheid (Bewilligungsbescheid). Erst danach darf die Beratung beginnen.

5

Energieberatung durchführen lassen

Vor-Ort-Begehung und Erstellung des iSFP durch Hasan Sahin. Dauer: 1 Begehungstermin + 2–4 Wochen Erstellung.

6

Verwendungsnachweis einreichen

Nach Abschluss der Beratung reichen wir gemeinsam den Verwendungsnachweis ein. Das BAFA zahlt die Förderung direkt auf Ihr Konto.

Warum lohnt sich die BAFA-Förderung besonders mit iSFP-Bonus?

Der iSFP ermöglicht Ihnen den iSFP-Bonus: Für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle (Dämmung, Fenster, Lüftung), die Sie im Rahmen der BAFA-BEG-Einzelmaßnahmen umsetzen, erhalten Sie 5 Prozentpunkte zusätzliche Förderung – seit der Reform vom 21.07.2026 allerdings nur noch, wenn die förderfähige Investition mindestens 30.000 € beträgt. Für die Heizung (KfW 458) gilt der iSFP-Bonus nicht; dort zählen stattdessen Klimageschwindigkeits- und Einkommensbonus.

Rechenbeispiel (Dämmung und Fenster gebündelt, um die 30.000-€-Schwelle zu erreichen):

  • Dachdämmung 18.000 € + Fenster 12.000 € = 30.000 € förderfähige Investition
  • Ohne iSFP: 15 % Grundförderung = 4.500 €
  • Mit iSFP-Bonus (Schwelle erreicht): 20 % = 6.000 €

Allein diese Bündelung bringt durch den iSFP-Bonus 1.500 € mehr Förderung – ein Vielfaches der Kosten des iSFP selbst. Bei kleineren Einzelmaßnahmen unter 30.000 € entfällt der Bonus; hier lohnt sich oft der Steuerbonus nach §35c EStG als Alternative.

Häufige Fehler bei der BAFA-Antragstellung

  • Antrag nach Beratungsbeginn: Rückwirkende Förderung ist nicht möglich. Immer zuerst Antrag, dann Beratung.
  • Falscher Energieberater: Nur offiziell gelistete Energie-Effizienz-Experten erstellen förderfähige iSFP-Berichte.
  • Zu knappe Fristen: Der Verwendungsnachweis muss innerhalb von 12 Monaten nach Bewilligung eingereicht werden.
  • Keine vollständige Dokumentation: Alle Belege, Rechnungen und der iSFP müssen vollständig eingereicht werden.

Unser Service: Bei Vitus Energieberatung übernehmen wir die komplette Antragstellung für Sie – vom BAFA-Konto bis zur Auszahlung. Sie müssen sich um nichts kümmern.