Fassadendämmung Förderung 2026: Was BAFA zahlt und was sich ändert

Fassadendämmung: Lohnt sich die Investition?

Eine gut gedämmte Fassade kann den Heizwärmebedarf eines Altbaus um 20 bis 40 Prozent senken. Dazu kommt: Wer ohnehin einen neuen Putz oder Anstrich plant, kann die Dämmung gleichzeitig erledigen – die Mehrkosten gegenüber dem reinen Putz sind dann deutlich geringer als bei einem separaten Dämmprojekt.

BAFA Förderung Fassadendämmung 2026

Zuständig für die Förderung von Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle ist das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) über die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM).

Aktuelle Fördersätze (Stand: August 2026):

  • Grundförderung: 15 % der förderfähigen Kosten
  • Mit individuellem Sanierungsfahrplan (iSFP): 20 % – aber nur wenn die förderfähige Investition mindestens 30.000 Euro beträgt (neue Regel ab 21. Juli 2026)
  • Maximale förderfähige Kosten: 30.000 Euro pro Wohneinheit, mit iSFP 60.000 Euro

Was bedeutet das in Zahlen?

  • Fassadendämmung für 20.000 Euro: 15 % = 3.000 Euro Zuschuss (iSFP-Bonus greift nicht, da unter 30.000 Euro)
  • Fassadendämmung für 45.000 Euro: 15 % auf die ersten 30.000 Euro = 4.500 Euro + 20 % auf 15.000 Euro = 3.000 Euro = 7.500 Euro Gesamtzuschuss mit iSFP

Neue Regel ab 21. Juli 2026: iSFP-Bonus nur noch ab 30.000 Euro

Das ist die wichtigste Änderung aus der BEG-Reform 2026: Der iSFP-Bonus von plus 5 Prozentpunkten wird nicht mehr auf die gesamten förderfähigen Kosten gerechnet, sondern gilt nur noch für kleinere Projekte eingeschränkt. Konkret: Der Bonus greift erst ab einem förderfähigen Mindestinvestitionsvolumen von 30.000 Euro.

Für kleinere Maßnahmen (z.B. Einblasdämmung für 10.000 Euro) fällt der Bonus damit in der Regel komplett weg. Hier kann es sich lohnen, alternativ den Steuerbonus nach Paragraph 35c EStG zu prüfen: 20 % Steuerermäßigung statt 15 % BAFA-Zuschuss, mit weniger Aufwand.

Technische Voraussetzungen für die Förderung

Damit die Fassadendämmung förderfähig ist, müssen die neuen Dämmungen folgende Werte erreichen:

  • Außenwand: U-Wert von maximal 0,20 W/(m2K)
  • Kerndämmung bei zweischaligem Mauerwerk: Wärmeleitfähigkeit maximal 0,035 W/(m2K)

Der U-Wert gibt an, wie viel Wärme pro Sekunde durch einen Quadratmeter Wandfläche verloren geht. Alte ungedämmte Außenwände haben oft Werte von 1,0 bis 2,0 W/(m2K) – ein modernes Dämmverbundsystem bringt das auf unter 0,20.

Welche Dämmverfahren gibt es?

  • Wärmedämmverbundsystem (WDVS): Dämmplatten werden direkt auf die Fassade geklebt und verdubelt, dann verputzt. Standard für Außendämmung.
  • Vorgehängte hinterlüftete Fassade (VHF): Dämmung plus Luftschicht plus Verkleidung. Teurer, aber langlebig und wartungsarm.
  • Einblasdämmung: Dämmmaterial wird in den Hohlraum zwischen Innen- und Außenschale geblasen. Nur bei zweischaligem Mauerwerk möglich, günstigstes Verfahren.

Antrag stellen: So geht es

  1. Energieberater beauftragen und technische Projektbeschreibung (TPB) erstellen lassen
  2. BAFA-Antrag stellen (mein.bafa.de) – VOR Auftragserteilung an den Handwerksbetrieb
  3. Handwerker beauftragen und Maßnahme umsetzen
  4. Verwendungsnachweis mit Rechnungen und Handwerkerbestätigungen einreichen
  5. BAFA überweist den Zuschuss

Auch die Fachplanung und Baubegleitung durch einen Energieberater wird mit 50 % gefördert (bis zu 2.500 Euro bei Ein-/Zweifamilienhäusern). Das reduziert die Beratungskosten erheblich.

Fassadendämmung und iSFP kombinieren

Wer die Fassadendämmung als Teil eines größeren Sanierungsplans angeht, profitiert mehrfach: Der iSFP-Bonus erhöht bei größeren Projekten den Fördersatz, und der iSFP schützt gleichzeitig vor der falschen Reihenfolge bei der Sanierung. Wer erst dämmt und dann die Heizung tauscht, dimensioniert die neue Heizung richtig – nicht nach dem alten, ungedämmten Zustand.

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